Notfallbehandlungszimmer: Wie muss der Raum aussehen, damit Sie die Ausgaben steuerlich abziehen können?
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im privaten Wohnhaus kann ein Arzt/Zahnarzt bis auf wenige Ausnahmen seit dem Jahr 1996 nicht mehr steuerlich geltend machen. Was allerdings noch steuerlich möglich ist, sind Aufwendungen für ein sog. Notfallbehandlungszimmer in den eigenen vier Wänden.