Sozialrecht: Klinik-Honorarärzte sozialversicherungspflichtig
Das meint zumindest das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im zwei aktuellen Entscheidungen (LSG NRW v. 16.05.2018 – L 8 R 233/15 und LSG NRW v. 09.05.2018 – L 8 R 234/15).
Das meint zumindest das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im zwei aktuellen Entscheidungen (LSG NRW v. 16.05.2018 – L 8 R 233/15 und LSG NRW v. 09.05.2018 – L 8 R 234/15).
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im privaten Wohnhaus kann ein Arzt/Zahnarzt bis auf wenige Ausnahmen seit dem Jahr 1996 nicht mehr steuerlich geltend machen. Was allerdings noch steuerlich möglich ist, sind Aufwendungen für ein sog. Notfallbehandlungszimmer in den eigenen vier Wänden.
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat jetzt der 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden (BFH v. 02.08.2018 – V R 37/17). Die Vorinstanz, das Finanzgericht Köln, war noch anderer Auffassung.
Die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen oder anderer Angebote aus dem Bereich des Gesundheitswesens ist in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Jüngstes Beispiel ist die Frage, ob Leistungen eines Gesundheitszentrums der Umsatzsteuer unterliegen.
Das ist Ihnen sicherlich auch schon passiert: Der Steuerberater hat die Einnahmenüberschussrechnung erstellt. Die Steuererklärung ist beim Finanzamt eingereicht worden und es liegt sogar schon ein bestandskräftiger Steuerbescheid vor. Ein Einspruch oder Änderungsantrag ist nicht mehr möglich. Und jetzt stellen Sie fest, dass Sie diverse Ausgaben für die Praxis einfach „vergessen“ haben. Geht da noch was?