Betriebsausgaben: Wie man „vergessene“ Aufwendungen doch noch abziehen kann

Das ist Ihnen sicherlich auch schon passiert: Der Steuerberater hat die Einnahmenüberschussrechnung erstellt. Die Steuererklärung ist beim Finanzamt eingereicht worden und es liegt sogar schon ein bestandskräftiger Steuerbescheid vor. Ein Einspruch oder Änderungsantrag ist nicht mehr möglich. Und jetzt stellen Sie fest, dass Sie diverse Ausgaben für die Praxis einfach „vergessen“ haben. Geht da noch was?

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