Ersparte Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

20. Januar 2026

Die verbilligte Überlassung einer Immobilie durch eine GmbH an ihren Gesellschafter führt grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter in Höhe des Mietvorteils. Soweit der Mietvorteil aber behinderungsbedingten Mehraufwand abbildet, weil in der Immobilie ein schwerbehindertes Kind des Gesellschafters wohnt, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht.

weiterlesen
1 2 3 26