Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge eines gemeinnützigen Sportvereins
Die Mitgliedsbeiträge, die ein gemeinnütziger Sportverein von seinen Mitgliedern erhält, unterliegen der Umsatzsteuer. Denn der Sportverein erbringt umsatzsteuerbare Leistungen gegen Entgelt. Allerdings kann eine Umsatzsteuerfreiheit für sportliche Veranstaltungen oder der ermäßigte Steuersatz für sog. Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine in Betracht kommen.