Antragsloses Kindergeld ab 2027
Der Bundesrat hat am 25.9.2026 das "Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes" verabschiedet. Damit wird im Laufe des Jahres 2027 das antraglose Kindergeld in zwei Stufen eingeführt.
Der Bundesrat hat am 25.9.2026 das "Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes" verabschiedet. Damit wird im Laufe des Jahres 2027 das antraglose Kindergeld in zwei Stufen eingeführt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen, mit dem ab 2028 für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mindestens 100.000 € die Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eingeführt werden soll. Darüber hinaus ist geplant, ab dem Jahr 2028 die Ausgabepflicht von Papierbons durch eine Belegbereitstellungspflicht zu ersetzen, um Unternehmen zu entlasten.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 in den Bundestag eingebracht, in dem eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen enthalten ist.
Die Bundesregierung will das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential stärken und hat dazu den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wurde am 15.9.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach steigt der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe von derzeit 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent im Jahr 2027.