Berichtigung einer Rechnung mit überhöht ausgewiesener Umsatzsteuer

17. Februar 2026

Weist der Unternehmer in einer Rechnung überhöht Umsatzsteuer aus, so schuldet er zwar den überhöht ausgewiesenen Betrag; er kann die Rechnung aber durch einen Dritten berichtigen lassen, wenn der Dritte vom Rechnungsempfänger mit der Rechnungsprüfung beauftragt worden ist und wenn sowohl der Unternehmer, der die Rechnung ausgestellt hat, als auch der Rechnungsempfänger die Rechnungsberichtigung akzeptieren.

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Finanzverwaltung: Schreiben zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen

06. Februar 2026

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen veröffentlicht. Mit dem Schreiben, das für die Finanzämter verbindlich ist, geht das BMF auf die Neufassung des Gesetzes ein, die ab dem 1.1.2025 gilt. Dabei beanstandet es das BMF nicht, wenn der Unternehmer seine Umsätze, die er vor dem 1.1.2028 ausführen wird, nach der vor dem 1.1.2025 geltenden Rechtslage versteuert.

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