Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass wesentliche Regelungen am 1.1.2026 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass wesentliche Regelungen am 1.1.2026 in Kraft treten.
Der Verkauf von GmbH-Anteilen durch einen Gesellschafter zu einem zu niedrigen Preis an die GmbH selbst kann zu einer Werterhöhung der GmbH-Anteile bei den verbleibenden GmbH-Gesellschaftern und damit zu einer Schenkung führen. Für diese Art der Schenkung ist eine Freigebigkeit, d.h. eines auf die Bereicherung des Empfängers gerichteten Willens, nicht erforderlich.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das sog. Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Damit können die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie eine erhöhte Pendlerpauschale ab 2026 in Kraft treten.
Eine Schweizer Familienstiftung, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat und in Deutschland nicht als Stiftung anerkannt ist, unterliegt in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer Denn die Ersatzerbschaftsteuer gilt nur für rechtsfähige Stiftungen. Die Rechtsfähigkeit setzt jedoch die Anerkennung durch die zuständige Behörde in Deutschland voraus.
Die Finanzverwaltung geht in einem aktuellen Schreiben, das für die Finanzämter verbindlich ist, auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur unentgeltlichen Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt bei Fortführung des Betriebs durch den Vorbehaltsnießbraucher und bisherigen Betriebsinhaber ein. Die Finanzverwaltung akzeptiert zwar die neue Rechtsprechung, nach der die stillen Reserven vom bisherigen Betriebsinhaber aufgedeckt und versteuert werden müssen, räumt den Steuerpflichtigen aber bei Betriebsübertragungen, die vor dem 17.4.2025 erfolgt sind, ein Wahlrecht ein, das Unternehmen zum Buchwert zu übertragen.