Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist kostenfrei
Die Beantragung der USt-IdNr. ist kostenfrei. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell hin.
Die Beantragung der USt-IdNr. ist kostenfrei. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell hin.
Wird eine verbindliche Auskunft von mehreren Personen beantragt, darf das Finanzamt gegenüber den Antragstellern nur eine einzige Gebühr berechnen, wenn es die verbindliche Auskunft einheitlich gegenüber den Antragstellern erteilt. Das Finanzamt darf also nicht jeweils pro Person eine Gebühr berechnen. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Fall handelt, in dem eine verbindliche Auskunft von allen Beteiligten nur gemeinsam beantragt werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat September 2025 bekannt gegeben.
Der Gesetzgeber plant ein Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung, das auch zwei Änderungen im Steuerrecht enthält: Zum einen soll die Regelung über die Vorsteueraufteilung bei gemischt-genutzten Grundstücken geändert, zum anderen die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken wieder auf zehn Jahre verlängert werden.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Das Gesetz sieht unterschiedliche steuerrechtliche Maßnahmen vor, wie z.B. die Anhebung der Entfernungspauschale sowie die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie.