Unentgeltliche Betriebsübertragung an Kind unter Vorbehaltsnießbrauch
Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch, bei der der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb fortführt, kann der Übernehmer des Betriebs nicht die Buchwerte des bisherigen Betriebsinhabers fortführen. Vielmehr gehören die auf den Übernehmer übertragenen Wirtschaftsgüter nun zum Privatvermögen des Übernehmers. Bei einem späteren Wegfall des Nießbrauchs und der Fortführung des Betriebs durch den Übernehmer sind die Wirtschaftsgüter nun in das Betriebsvermögen des Übernehmers mit dem Teilwert einzulegen.