Vergütungen eines Arbeitnehmers aus einer Mitarbeiterbeteiligung
Bezieht ein Arbeitnehmer aus einer Mitarbeiterbeteiligung Genussrechtsvergütungen, gehören diese zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung um ein sog. Sonderrechtsverhältnis handelt, das wirksam begründet worden ist und einen eigenen wirtschaftlichen Gehalt neben dem Arbeitsverhältnis aufweist.