Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen
Erhält ein Nießbrauchsberechtigter von GmbH-Anteilen, die zum Privatvermögen gehören, eine Abfindung für die Aufhebung des Nießbrauchs, ist dies für den Nießbrauchsberechtigten nur dann steuerbar, wenn er wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile war. Wirtschaftlicher Eigentümer ist er dann, wenn ihm neben dem Gewinnbezugsrecht auch die sog. Mitverwaltungsrechte wie z.B. das Stimmrecht zustehen.