Neues Schreiben der Finanzverwaltung zu Kryptowährung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktualisiertes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährung veröffentlicht. Wesentlicher Gegenstand der Aktualisierung ist die Erläuterung der Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Im Übrigen bleibt das BMF bei seiner bisherigen Sichtweise zur ertragsteuerlichen Behandlung.