Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt als außergewöhnliche Belastung

05. Dezember 2024

Prozesskosten, die der Steuerpflichtige aufwendet, um von seinem geschiedenen Ehegatten höheren Unterhalt zu erlangen, sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn ohne den höheren Unterhalt die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen gefährdet wäre. Dies ist zu verneinen, wenn das Einkommen aus Arbeit, anderen Einkunftsquellen wie z.B. Immobilien und dem bisherigen Unterhalt über dem steuerlichen Existenzminimum liegt.

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