Nachträglich geltend gemachte umsatzsteuerliche Organschaft

02. Januar 2025

Macht eine Personengesellschaft im Einspruchsverfahren gegen ihren Umsatzsteuerbescheid geltend, dass sie nach geänderter Rechtsprechung eine Organgesellschaft sei und dass daher nur der Organträger Umsatzsteuer schulde, setzt die Aufhebung ihres Umsatzsteuerbescheids voraus, dass der Organträger einen Antrag auf Änderung seiner Umsatzsteuerfestsetzung zu seinen Ungunsten stellt.

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Abgabe der Steuererklärung nach Bekanntgabe eines Schätzungsbescheids

20. Dezember 2024

Hat das Finanzamt einen Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, weil der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgegeben hat, ist die Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Einspruchsfrist als Antrag auf Änderung des Vorbehaltsbescheids auszulegen. Dieser Antrag führt dazu, dass die Verjährungsfrist nicht abläuft, solange das Finanzamt über diesen Antrag nicht entschieden hat.

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Unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs bei Vorbehaltsnießbrauch bzw. gegen Versorgungsleistungen

12. Dezember 2024

Die unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim bisherigen Betriebsinhaber zu einer Entnahme der bisher betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter zum Teilwert; eine Fortführung des Buchwerts ist hingegen nicht möglich, da der bisherige Betriebsinhaber aufgrund des Vorbehaltsnießbrauchs seine Tätigkeit nicht einstellt. Wird der Betrieb hingegen im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf einen nahen Angehörigen übertragen, erfolgt keine Entnahme zum Teilwert, sondern der Übernehmer kann die Buchwerte fortführen.

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Abzug der Aufwendungen für ein Insolvenzverfahren im Rahmen eines Spekulationsgewinns

10. Dezember 2024

Aufwendungen für ein Insolvenzverfahren sind grundsätzlich nicht absetzbar, so dass sie einen Spekulationsgewinn, den der Insolvenzverwalter durch Verwertung eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist erzielt und der dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, nicht mindern. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist nur dann zu bejahen, wenn sie auch dann entstanden wären, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück außerhalb eines Insolvenzverfahrens, aber innerhalb der Spekulationsfrist veräußert hätte.

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