Nachträglich geltend gemachte umsatzsteuerliche Organschaft
Macht eine Personengesellschaft im Einspruchsverfahren gegen ihren Umsatzsteuerbescheid geltend, dass sie nach geänderter Rechtsprechung eine Organgesellschaft sei und dass daher nur der Organträger Umsatzsteuer schulde, setzt die Aufhebung ihres Umsatzsteuerbescheids voraus, dass der Organträger einen Antrag auf Änderung seiner Umsatzsteuerfestsetzung zu seinen Ungunsten stellt.