Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Werbeflächen
Aufwand eines Dienstleistungsunternehmens für die Anmietung von Werbeflächen ist gewerbesteuerlich dem Gewinn anteilig hinzuzurechnen, wenn die Werbeflächen für den gedachten Fall, dass sie nicht angemietet worden wären, sondern im Eigentum des Dienstleistungsunternehmens stünden, zum Anlagevermögen des Dienstleistungsunternehmens gehören würden. Die Zuordnung zum Anlagevermögen hängt u.a. vom Geschäftszweck und der Häufigkeit und Dauer der Anmietung ab.