Abzug der Beiträge an einen Schul-Förderverein als Sonderausgaben
Beiträge an einen Schul-Förderverein können ein Entgelt für den Schulbesuch darstellen und daher steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sein. Um ein Entgelt handelt es sich, wenn die Beiträge bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Schulbesuch des Kindes gezahlt werden.