Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Mai 2025
Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Mai 2025 bekannt gegeben.
Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Mai 2025 bekannt gegeben.
Die an einen Nießbrauchsberechtigten gezahlte Abfindung für die Aufhebung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Nießbrauchsberechtigte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist; am wirtschaftlichen Eigentum fehlt es, wenn sich der Nießbrauch nur auf das Gewinnbezugsrecht erstreckt, nicht aber auch auf das Stimmrecht und die sonstigen Mitverwaltungsrechte.
Ein Unternehmer kann ausnahmsweise einen sog. umsatzsteuerlichen Direktanspruch gegen das Finanzamt haben, der zur Minderung seiner Umsatzsteuer führt. Dies setzt u.a. voraus, dass der Vertragspartner des Unternehmers in einer Rechnung an den Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer für eine Leistung, die bereits erbracht oder aber noch zu erbringen ist, gesondert ausgewiesen hat. Hieran fehlt es, wenn der Vertragspartner in einer sog. Belastungsabrechnung nur einen Minus-Nettobetrag und eine Minus-Umsatzsteuer ausgewiesen hat.
Eine geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft kann Organträger bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein, weil die geschäftsleitende Tätigkeit gewerblich ist. Es ist nicht erforderlich, dass die geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft noch konzernintern entgeltliche Dienstleistungen erbringt oder andere gewerbliche Aktivitäten ausübt.
Gewährt der Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und somit vermögensverwaltend tätig ist, der vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein verzinsliches Darlehen, wird das Darlehen steuerlich nicht anerkannt, soweit der Gesellschafter beteiligt ist. In diesem Umfang sind auch die Zinsen, die die vermögensverwaltende Personengesellschaft an den Gesellschafter zahlt, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.