Beschränkung des Verlustausgleichs für Steuerstundungsmodelle

18. Juli 2025

Verluste eines Steuerpflichtigen aus der Beteiligung an einem Steuerstundungsmodell sind nach dem Gesetz nur eingeschränkt verrechenbar; denn sie können nur mit positiven Einkünften aus demselben Steuerstundungsmodell verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Einkünften, z.B. aus nichtselbständiger Arbeit. Diese Verlustausgleichsbeschränkung gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für Verluste aus dem Sonderbetriebsvermögen und erfasst zudem auch den endgültigen Verlust, der bei Veräußerung oder Aufgabe der Beteiligung eintritt (sog. Definitivverlust).

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Abzug der Aufwendungen einer Holding-KG

17. Februar 2025

Eine GmbH & Co. KG, die aufgrund ihrer Struktur gewerbliche Einkünfte erzielt (sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft) und als Holding ausschließlich zu 40 % steuerfreie Dividenden von einer Tochter-Kapitalgesellschaft erzielt, kann ihre laufenden Verwaltungs- und Abschlusskosten nur zu 60 % absetzen. Diese Kosten stehen nämlich in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividenden und sind daher im Umfang des steuerfreien Teils (40 %) nicht absetzbar.

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