Verlustrücktrag bei einer GmbH trotz schädlichen Anteilserwerbs mit Verlustuntergang
Kommt es bei einer GmbH zu einer sog. schädlichen Anteilsübertragung von mehr als 50 %, die an sich zu einem Verlustuntergang führt, kann die GmbH gleichwohl einen Verlust, der im Jahr der Anteilsübertragung entstanden ist, in das Vorjahr, in dem sie einen Gewinn erzielt hat, zurücktragen und mit dem Gewinn verrechnen. Auf diese Weise kommt es nicht zu einem Verlustuntergang.