Schenkungsteuer bei Zuwendungen an eine Landesstiftung
Freigebige Zuwendungen an eine Stiftung eines Bundeslandes sind grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig. Eine Schenkungsteuerfreiheit ist nur dann anzunehmen, wenn die Zuwendung entweder ausschließlich Zwecken der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Gemeinde) dient oder wenn die Zwecke der Satzung der Stiftung ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind.