Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim späteren Auffinden eines Testaments
Bei der Schenkungsteuer beginnt die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erbe Kenntnis von seinem Erbe erlangt. Dabei kommt es auf die Kenntnis des rechtsgültigen Erwerbs an. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem das Nachlassgericht im sog. Erbscheinverfahren über die Wirksamkeit des Testaments entscheidet, wenn ein anderer potentieller Erbe der Erteilung des Erbscheins entgegentritt.