Verspätungszuschlag bei erheblich verspäteter Abgabe der Steuererklärung

08. September 2026

Wird eine Einkommensteuererklärung um 20 Monate verspätet abgegeben, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, ohne dass es auf das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Beraters ankommt. Ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25 € pro Monat der Verspätung, also insgesamt 500 €, ist nicht zu beanstanden, auch wenn der Betrag von 500 € höher ist als die nachzuzahlende Einkommensteuer.

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