Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw spricht ein Anscheinsbeweis, der erschüttert werden kann. Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, kann der Unternehmer u.a. ein auch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die fehlende private Nutzung des betrieblichen Pkw ergibt.