Abzug tatsächlicher Fahrtkosten bei mehrfacher befristeter Versetzung eines Beamten

13. Dezember 2024

Ein Beamter, der zunächst für vier Jahre an einen anderen Tätigkeitsort versetzt wird und dessen Versetzung anschließend mehrfach um jeweils zwei Jahre verlängert wird, ist beim Abzug seiner Fahrtkosten als Werbungskosten nicht auf den Abzug der Entfernungspauschale beschränkt. Vielmehr kann er die Fahrtkosten zu dem in der Versetzung genannten Tätigkeitsort in tatsächlicher Höhe absetzen.

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Unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs bei Vorbehaltsnießbrauch bzw. gegen Versorgungsleistungen

12. Dezember 2024

Die unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim bisherigen Betriebsinhaber zu einer Entnahme der bisher betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter zum Teilwert; eine Fortführung des Buchwerts ist hingegen nicht möglich, da der bisherige Betriebsinhaber aufgrund des Vorbehaltsnießbrauchs seine Tätigkeit nicht einstellt. Wird der Betrieb hingegen im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf einen nahen Angehörigen übertragen, erfolgt keine Entnahme zum Teilwert, sondern der Übernehmer kann die Buchwerte fortführen.

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Abzug der Aufwendungen für ein Insolvenzverfahren im Rahmen eines Spekulationsgewinns

10. Dezember 2024

Aufwendungen für ein Insolvenzverfahren sind grundsätzlich nicht absetzbar, so dass sie einen Spekulationsgewinn, den der Insolvenzverwalter durch Verwertung eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist erzielt und der dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, nicht mindern. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist nur dann zu bejahen, wenn sie auch dann entstanden wären, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück außerhalb eines Insolvenzverfahrens, aber innerhalb der Spekulationsfrist veräußert hätte.

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Auswirkungen der Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Investitionsabzugsbeträge

09. Dezember 2024

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält es im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtlich zweifelhaft, dass ein Investitionsabzugsbetrag, der im Jahr 2021 für die künftige Anschaffung einer Photovoltaikanlage gebildet worden ist, allein wegen der ab 1.1.2022 eingeführten Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen im Veranlagungszeitraum 2021 rückgängig zu machen ist.

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