Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ gebilligt. Damit wurde die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ gebilligt. Damit wurde die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass wesentliche Regelungen am 1.1.2026 in Kraft treten.
Der Zahlung für den Erwerb eines Grundstücks stellt die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer dar, auch wenn ein Teil der Zahlung auf ein sog. Ökokonto entfällt. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mindert sich daher nicht um den Anteil der Zahlung, der auf das Ökokonto entfällt.
Der Verkauf von GmbH-Anteilen durch einen Gesellschafter zu einem zu niedrigen Preis an die GmbH selbst kann zu einer Werterhöhung der GmbH-Anteile bei den verbleibenden GmbH-Gesellschaftern und damit zu einer Schenkung führen. Für diese Art der Schenkung ist eine Freigebigkeit, d.h. eines auf die Bereicherung des Empfängers gerichteten Willens, nicht erforderlich.
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte: